rapportstift

Entwurf, noch nicht gültig. Angaben in [eckigen Klammern] fehlen noch; vor der Veröffentlichung durch eine Fachperson prüfen lassen.

Vertrag zur Auftragsbearbeitung

Stand: [Datum]

Dieser Vertrag ergänzt die AGB von Rapportstift. Er regelt, wie [Firmenname, Rechtsform, Adresse, UID] («Auftragsbearbeiter») Personendaten im Auftrag des Betriebs, der Rapportstift nutzt («Verantwortlicher»), bearbeitet (Art. 9 DSG). Er gilt ab der Registrierung des Betriebs.

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragsbearbeiter speichert und verarbeitet die Rapporte des Verantwortlichen, um ihm die App Rapportstift bereitzustellen. Der Vertrag dauert, solange der Betrieb Rapportstift nutzt, und bis zur Löschung der Daten nach Vertragsende.

2. Art der Daten und betroffene Personen

Besonders schützenswerte Personendaten sind nicht vorgesehen. Der Verantwortliche erfasst solche nur, wenn es für den Rapport nötig ist.

3. Pflichten des Auftragsbearbeiters

  1. Er bearbeitet die Daten nur so, wie es der Verantwortliche selbst dürfte, und nur nach dessen Weisungen (Nutzung der App, AGB, schriftliche Weisungen).
  2. Er verpflichtet alle Personen mit Zugriff zur Vertraulichkeit.
  3. Er trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Datensicherheit (Art. 8 DSG), siehe Ziffer 6.
  4. Er unterstützt den Verantwortlichen bei Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschbegehren betroffener Personen.
  5. Er meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung der Datensicherheit so rasch als möglich (Art. 24 Abs. 3 DSG) mit den Angaben, die dieser für eine allfällige Meldung an den EDÖB braucht.
  6. Er gibt dem Verantwortlichen auf Anfrage die Angaben, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags nötig sind.

4. Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche sorgt dafür, dass er die Daten rechtmässig erfasst, seine Kunden über die Bearbeitung informiert (zum Beispiel in seiner eigenen Datenschutzerklärung) und nur Mitarbeitende einlädt, die Zugriff brauchen.

5. Unterauftragsbearbeiter

Der Verantwortliche ist mit den folgenden Unterauftragsbearbeitern einverstanden. Über neue oder ersetzte informiert der Auftragsbearbeiter mindestens [30] Tage vorher per E-Mail; der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund widersprechen und auf den Zeitpunkt des Wechsels kündigen.

UnterauftragsbearbeiterLeistungOrt
Supabase Inc., USADatenbank, Anmeldung, Speicher für Unterschriften und FotosSpeicherung in Zürich (eu-central-2)
Vercel Inc., USAAuslieferung der App, Serverfunktionen (keine dauerhafte Speicherung von Rapporten)Frankfurt (DE)
Infomaniak Network SA, SchweizVersand der Anmelde-E-MailsSchweiz

Bei Unternehmen in den USA stützt sich die Bekanntgabe auf [Swiss-U.S. Data Privacy Framework / Standardvertragsklauseln] (Art. 16 DSG). Die Spracherkennung beim Diktieren läuft über den Browser des Geräts (Apple oder Google) und ist eine Funktion des Geräts, die der Verantwortliche abschalten kann, indem seine Mitarbeitenden sie nicht nutzen.

6. Massnahmen zur Datensicherheit

7. Ende der Bearbeitung

Nach Vertragsende stellt der Auftragsbearbeiter die Daten während [30] Tagen zum Export bereit (CSV und PDF) und löscht sie danach, auch in den Speichern der Unterauftragsbearbeiter, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Backups werden im regulären Zyklus überschrieben.

8. Schluss

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist [Sitz des Anbieters]. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB vor, soweit es um Datenschutz geht.